WÄRMEBRÜCKENBERECHNUNGEN

 
Wärmebrücken werden wie folgt definiert:

"Wärmebrücken sind örtlich begrenzte Bereiche in der wärmeübertragenden Hüllfläche eines Gebäudes, bei denen ein erhöhter Wärmefluss auftritt."

Im Wesentlichen betrifft dies folgende Gebäudeteile:

  • Gebäudekanten, also Außen- und Innenecken der Außenwände
  • bei Fenster und Türen die umlaufenden Bauteilanschlüsse, also seitliche Laibungen, Sturz und Brüstung bzw. Decke
  • Wand- und Deckeneinbindungen
  • Deckenauflager
  • wärmetechnisch entkoppelte Balkonplatten

Es gibt zwei Arten, den Wärmebrückennachweis zu führen.

Bei der ersten Möglichkeit handelt es sich um den pauschalen Wärmebrückenzuschlag, wenn der Gleichwertigkeitsnachweis entsprechend den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 geführt wird.

Um die Energiebilanz Ihres Gebäudes zu optimieren bzw. die Wärmeverluste zu minimieren, ist die detaillierte Wärmebrückenberechnung sinnvoll. Erfahrungsgemäß erlangt man hierdurch problemlos den Effizienzhausstandard und damit die KfW-Fördermittel und die baurechtliche Genehmigung Ihres Bauvorhabens.

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