ENERGIEAUSWEISE Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt in bestimmten Fällen Energieausweise vor, um den energetischen Zustand von Gebäuden bewerten zu können. In diesem Ausweis stehen u. a. allgemeine Angaben zu Ihrem Gebäude, den eingesetzten Heizstoffen, wie Gas, Strom, Biomasse und Öl, sowie die Energiekennwerte. Ein Energieausweis wird immer für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohneinheit. Es gibt zwei Berechnungsverfahren, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden: Erfolgt die Ermittlung auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs, spricht man von einem "Bedarfsausweis". Dies ist überwiegend bei Neubauten der Fall. Wird dagegen der gemessene bzw. tatsächliche Energieverbrauch angesetzt, spricht man von einem "Verbrauchsausweis". In der Regel wird dieser bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie erforderlich. Der Energieausweis hat generell eine 10-jährige Gültigkeit. |